Algemeine Geschäftsbedingungen

A. Angebote und Vertragsabschlüsse

1. Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle abgeschlossenen Verträge, Lieferungen, Leistungen und      Angebote. Abweichende Vereinbarungen können nur schriftlich vorgenommen werden. Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Einkaufsbedingungen des Käufers sind unverbindlich, auch wenn die der Bestellung zugrunde gelegt waren. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen.

 

B. Angebote und Aufträge

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Eine nachträgliche Korrektur etwaiger Irrtümer oder Schreibfehler in unserer Korrespondenz ist uns gestattet.

3. Die angegebenen technischen Daten sind Annäherungswerte. Gewünschte Sonderanfertigungen bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung und werden gesondert berechnet.

4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, die unseren Angeboten beigefügt sind, behalten wir uns das Eigentum und das Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind uns Zeichnungen und andere Unterlagen zurückzugeben.

 

C. Preise

1. Sämtliche Preise verstehen sich „ab Werk“, sofern Sie nicht in der Auftragsbestätigung anders vereinbart wurden. Verpackung, etc. werden gesondert in Rechnung gestellt.

2. Die Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, welche gesondert in Rechnung gestellt wird.

3. Sollten sich zwischen Vertragsschluss und der Lieferung die Rohstoffpreise, Löhne oder sonstige wirtschaftliche Verhältnisse wesentlich ändern, behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern. Diese werden wir dem Besteller auf Verlagen nachweisen.

 

D. Zahlungsbedingungen

1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen netto ohne Abzug nach Rechnungsdatum. Für andere Zahlungsbedingungen gelten die, die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführt sind.

2. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz p. a. zu fordern.

3. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir auch berechtigt – ohne Aufgabe etwaiger weiterer uns zustehender Rechte und Ansprüche – nach unserer Wahl den Vertrag zu kündigen oder weitere Lieferungen an den Käufer auszusetzen.

4. Bei neuen Kunden behalten wir uns den Versand per Vorauszahlung vor. Falls die Zahlungsfähigkeit angezweifelt wird, kann die Lieferung jederzeit verweigert werden.

5. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers.

 

E. Lieferzeit

1. Unsere angegebene Lieferzeit wird nach Möglichkeit nach Klärung aller technischen Fragen eingehalten.

2. Für Aufträge, zu deren Ausführung technische Unterlagen, Zeichnungen, Muster oder dergleichen benötigt werden, beginnt die Lieferzeit erst mit deren Zugang im Werk.

3. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit Übergabe der Ware im Werk gilt die Lieferung als erfolgt. Dies gilt sowohl für Selbstabholer, Spediteure, als auch werkseigene Fahrzeuge.

4. Wegen verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung durch unvorhergesehene Ereignisse, höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks und dergleichen, kann vom Auftrag nicht zurückgetreten und kein Ersatz oder Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Beruht der Lieferverzug auf einer schuldhaften Verletzung unserer vertraglichen Pflichten, so ist der Käufer berechtigt, für jeden vollendete Woche Verzug eine pauschalisierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 6 % des Lieferwertes, zu verlangen.

 

F. Haftung für Mängel

1. Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und uns Beanstandungen spätestens innerhalb von 10 Werktagen (Mo. – Fr.) nach dem Erhalt der Ware anzugeben. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung innerhalb der Garantiefrist anzugeben. Die Garantie wird ab Gefahrenübergang für 1.000 Betriebsstunden, jedoch zeitlich begrenzt für längstens 12 Monate gewährt. Dies gilt auch für Werkleistungen ab ihrer Abnahme.

2. Unserer Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sind wir zur Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Nichtbeachten der Betriebsanleitung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind.

4. Wenn seitens des Käufers ohne unsere vorherige Genehmigung Änderungen oder Instandsetzungsabreiten an dem Liefergegenstand ausgeführt werden, wird die Haftung für die darauf entstehenden Folgen, sowie die Mängelgewährleistung durch uns aufgehoben.

5. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

6. Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rügen in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungspflicht. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

 

G. Gesamthaftung

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Passus F. vorgesehen – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß §823 BGB.

2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

H. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, bleiben die gekauften Waren unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns, liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

2. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

4. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

5. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer nicht befugt.

6. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet, nicht zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

7. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

8. Der Liefergegenstand bleibt nach Maßgabe der obigen Bestimmungen bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferers, soweit diese Bestimmungen nach dem anwendbaren Recht wirksam sind.

 

I. Ausführung

1. Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind für die Ausführung unverbindlich. Änderungen, besonders in konstruktiver Hinsicht, behalten wir uns bei der Herstellung vor.

 

J. Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Das Rechtsverhältnis der Vertragsparteien unterliegt dem deutschen Recht mit Ausschluss des UN- Kaufrechts.

2. Als Gerichtsstand wird 49716 Meppen (Ems) vereinbart. Wir haben jedoch das Recht, auch an dem für den Käufer zuständigen Gericht zu klagen, oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.

3. Erfüllungsort der Lieferung ist der Ort des Werkes.

 

K. Verbraucherschlichtungsverfahren

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

Kontaktieren Sie uns!

Von-Arenberg-Str. 7 • 49762 Lathen (Germany) • Tel. +49 (0) 5933 955-0 • Fax +49 (0) 5933 955-294

info@bergmann-entsorgungstechnik.com